Rauchmelder sind Pflicht und gewährleisten den Versicherungsschutz

Bis zum 31.12.2010 müssen alle Haushalte in Schleswig-Holstein und Hamburg mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Diese Regelung gilt bereits in verschiedenen anderen Bundesländern oder treten in naher Zukunft in Kraft. Allerdings sind noch immer nicht alle Haushalte mit den erforderliche Meldern ausgestattet. „Wir schätzen, dass immer noch 30 % der Haushalte in Schleswig-Holstein und Hamburg nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sind“, sagt Christian Rudolph, Vorsitzender der Kampagne Rauchmelder retten Leben. Noch ist etwas Zeit, um die erforderlichen Melder anzuschaffen und zu installieren. Ansonsten „sind viele Haushalte zum Stichtag am 31.12.2010 ohne Rauchmelder – ein hohes Haftungsrisiko. Im Schadensfall können auf Vermieter erhebliche Summen zukommen, wenn sie keinen Rauchmelder installiert haben“, sagte er weiter. Am 31.12.2010 enden in Schleswig-Holstein und Hamburg die gesetzlichen Übergangsfristen zur Nachrüstung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern. Spätestens dann muss jede private Wohnung in Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege genutzt werden, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

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